Burnout-Prävention
Vorbeugen mit lösungsfokussiertem Ansatz zum Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter.
Symptome
Vorsorge
Burnout
Burnout gilt als gefürchteter Begriff. Unternehmen haben berechtigte Sorge, dass es zu Mitarbeiter-Ausfällen wegen Burnout kommt. Die Krankheitsdauer beträgt dann schnell einige Wochen oder auch Monate.
Eine Burnout-Erkrankung resultiert aus Überforderung. Wo bzw. warum sich jemand überfordert fühlt kann verschiedenste Gründe haben. Sie, als Arbeitgeber, haben allerdings höchstens Einfluss auf den beruflichen Bereich Ihres Arbeitnehmers. Dennoch stellt sich auch hier die Frage:
Wann genau fühlt sich Ihr Arbeitnehmer überlastet und gar überfordert?
Nehmen wir an, die Probleme Ihres Mitarbeiters resultieren hauptsächlich aus dem privaten Bereich. Auch diese Problematik wird er/sie früher oder später an den Arbeitsplatz mitbringen. Was ein Burnout-gefährdeter Mitarbeiter aber als erstes mit ins Unternehmen bringt ist Unzufriedenheit.
Mögliche Symptome für ein Burnout
Folgende Beschwerden können auf eine Burnout-Erkrankung hinweisen:
Ihr Unternehmen braucht zufriedene Mitarbeiter
Nur zufriedene Mitarbeiter
Zufriedene Mitarbeiter = glückliche Kunden = Geschäftserfolg
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern professionelle Unterstützung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung* an und zwar diskret und außerhalb Ihres Unternehmens.
Gewinn für Ihren Mitarbeiter:
Hilfe und Unterstützung in einer schwierigen Lebenssituation mit dem Anspruch eines individuellen Lösungsansatzes.
Ist das förderfähig?
Mit der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die mit der Beschäftigung verbundenen, gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Teilweise werden auch das Arbeitsumfeld und die Lebenssituation einbezogen. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit ein.
Bis zu 500 Euro / Jahr / Mitarbeiter sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG und § 1 Abs. 1 S. 1 SvEV).
Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder zur praktischen Umsetzung?
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
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Ich bin seit 12 Jahren als „Heilpraktikerin (Psychotherapie)“ erfolgreich in eigener Praxis tätig. Um vielfältige Heilmethoden anbieten zu können, habe ich diverse Ausbildungen genossen und bin zudem als integrativer Coach tätig.
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